Allgemeine Geschäftsbedingungen
virtual assist – Melina Bollhalder
Melina Bollhalder
Kirchstrasse 1a
9327 Tübach
Schweiz
E-Mail: info@virtualassist-melina.ch
Web: www.virtualassist-melina.ch
UID: CHE-469.469.596 MWST
(nachfolgend «Auftragnehmerin»)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Auftragnehmerin in den Bereichen Marketing, Kommunikation und digitale Dienstleistungen.
Sie gelten insbesondere für Angebote, Offerten, Verträge und Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
- Marketingstrategie und Beratung
- Sparring und Coaching
- Kanalanalyse
- Workshops und Schulungen
- Branding und Markenentwicklung
- Markendesign (Logo, Farben, Typografie)
- Brand Guidelines
- Printdesign
- Webdesign
- Social Media Marketing
- Content Creation
- Foto- und Videoproduktion
- Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Suchmaschinenwerbung (SEA)
- E-Mail-Marketing
- weitere damit verbundene Dienstleistungen
Individuelle Vereinbarungen in Offerten, Auftragserteilungen, Verträgen oder schriftlichen Zusatzvereinbarungen gehen diesen AGB vor. Soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten ergänzend diese AGB.
Mit Annahme einer Offerte, mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Auftragserteilung, verbindlicher Buchung einer kostenpflichtigen Dienstleistung oder tatsächlicher Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Dienstleistung gelten diese AGB als akzeptiert.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote und Offerten der Auftragnehmerin sind, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen gültig.
Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
- die Annahme einer Offerte,
- eine mündliche, schriftliche oder elektronische Auftragserteilung,
- die verbindliche Buchung einer kostenpflichtigen Dienstleistung,
- oder durch den tatsächlichen Beginn der Auftragserfüllung.
Die Auftragnehmerin bietet bei entsprechender Buchung ein kostenloses Erstgespräch von maximal 30 Minuten an. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der Klärung des Anliegens sowie einer ersten Einschätzung einer möglichen Zusammenarbeit.
Das kostenlose Erstgespräch stellt keine Beratungsleistung dar und begründet keinen Anspruch auf weiterführende unentgeltliche Leistungen.
Übersteigt ein Gespräch die vereinbarte Dauer von 30 Minuten, kann die darüber hinausgehende Zeit nach effektivem Aufwand zum jeweils gültigen Stundenansatz verrechnet werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs können jederzeit vereinbart werden und werden nach Aufwand oder gemäss separater Offerte verrechnet.
3. Leistungen der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin erbringt Dienstleistungen nach bestem Wissen, mit der erforderlichen Sorgfalt und gemäss dem aktuellen Stand der Technik.
Die konkreten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragserteilung oder individuellen Vereinbarung.
Die Auftragnehmerin bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Entwicklung und Umsetzung von Marketingstrategien
- Marketingberatung und Sparring
- Analyse bestehender Marketingkanäle
- Workshops und Schulungen
- Entwicklung von Markenauftritten
- Erstellung von Logos und visuellen Identitäten
- Entwicklung von Brand Guidelines
- Gestaltung von Print- und Digitalmedien
- Webdesign und digitale Auftritte
- Social Media Marketing
- Content Creation
- Foto- und Videoproduktion
- SEO- und SEA-Leistungen
- E-Mail-Marketing
- weitere damit verbundene Dienstleistungen
Die Auftragnehmerin schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere werden keine Garantien hinsichtlich Umsatzsteigerungen, Reichweite, Leads, Suchmaschinenrankings, Conversion Rates, Werbeergebnissen oder Social-Media-Erfolgen übernommen.
Werbebudgets für Plattformen wie Google Ads, Meta Ads oder andere Drittanbieter sind nicht Bestandteil der Vergütung der Auftragnehmerin, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, für einzelne Leistungen geeignete Drittanbieter oder spezialisierte Fachpersonen beizuziehen.
4. Mitwirkungspflichten der Kundschaft
Die Kundschaft verpflichtet sich, alle für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
Die Kundschaft trägt die Verantwortung dafür, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte wie Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Musik, Schriften oder andere Materialien rechtmässig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Die Kundschaft stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte, Lizenzen und Bewilligungen vorliegen.
Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung der Kundschaft verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend.
Zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender Mitwirkung kann nach dem vereinbarten Stundenansatz verrechnet werden.
Korrekturen und Freigaben sind innerhalb der vereinbarten Fristen vorzunehmen. Erfolgt innerhalb von zehn Arbeitstagen keine Rückmeldung, kann die eingereichte Version als genehmigt betrachtet und die weitere Projektbearbeitung fortgeführt werden.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Offerte, Auftragserteilung oder individuellen Vereinbarung.
Die Auftragnehmerin bietet Dienstleistungen insbesondere auf Basis von:
- Pauschalpreisen
- Stundenansätzen
- Stundenkontingenten
- Retainer-Modellen
- individuellen Projektangeboten
Massgebend ist die jeweils schriftlich vereinbarte Vergütungsform.
Soweit Dienstleistungen nach Aufwand verrechnet werden, erfolgt die Abrechnung nach effektiv geleisteter Arbeitszeit in Einheiten von 15 Minuten.
Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der vereinbarten Vergütung beziehungsweise des effektiv geleisteten Aufwands gemäss den vereinbarten Abrechnungsmodalitäten.
Die Auftragnehmerin führt zur internen Arbeitsorganisation und Nachvollziehbarkeit eine eigene Zeiterfassung. Diese dient als Grundlage für die interne Aufwandsermittlung und Abrechnung.
Eine detaillierte Offenlegung der internen Zeiterfassung, Arbeitsprotokolle oder einzelner Arbeitsschritte ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Leistungserbringung, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Zum verrechenbaren Aufwand gehören sämtliche Tätigkeiten, die der Auftragserfüllung dienen. Dazu zählen insbesondere Konzeption, Planung, Vorbereitung, Umsetzung, Analyse, Recherche, Besprechungen, Telefonate, Video-Calls, Korrespondenz per E-Mail oder anderen Kommunikationskanälen sowie Abstimmungen mit der Kundschaft oder beteiligten Drittpersonen.
Zusätzliche Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet.
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern diese geschuldet ist.
Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt:
- Mahngebühren sowie gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen,
- laufende Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen,
- vereinbarte Termine und Projektfristen entsprechend anzupassen,
- Arbeitsergebnisse, Dateien oder Veröffentlichungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Drittkosten bleiben geschuldet.
6. Termine und Lieferfristen
Vereinbarte Termine und Lieferfristen gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Lieferfristen beginnen erst, sobald sämtliche notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben vollständig vorliegen.
Die Auftragnehmerin bemüht sich um eine termingerechte Umsetzung.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung der Kundschaft, verspäteter Rückmeldungen, technischer Probleme bei Drittanbietern oder anderer Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
Aus solchen Verzögerungen entstehen keine Schadenersatzansprüche gegenüber der Auftragnehmerin.
7. Leistungsumfang, Änderungen und Zusatzaufwand
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder Vereinbarung.
Anpassungen und Korrekturen innerhalb des vereinbarten Umfangs sind grundsätzlich enthalten.
Die Anzahl der enthaltenen Korrekturschleifen kann in der Offerte definiert werden.
Weitere Änderungswünsche, zusätzliche Varianten, neue Inhalte, zusätzliche Formate oder konzeptionelle Anpassungen gelten als Zusatzleistungen und werden separat verrechnet.
Die Kundschaft verpflichtet sich, Änderungswünsche möglichst gesammelt und vollständig einzureichen.
Bei kreativen Leistungen wie Branding, Design, Content oder Webdesign wird eine fachgerechte Umsetzung geschuldet, jedoch kein bestimmter subjektiver Gestaltungserfolg garantiert.
8. Expressaufträge
Die Annahme von Expressaufträgen liegt im Ermessen der Auftragnehmerin.
Bei besonders kurzen Umsetzungsfristen kann ein Expresszuschlag erhoben werden. Dieser wird vorgängig vereinbart.
Eine Garantie für die Annahme oder fristgerechte Umsetzung eines Expressauftrags besteht nicht.
9. Projektunterbruch oder Projektabbruch
Wird ein Projekt durch die Kundschaft unterbrochen, verschoben oder vorzeitig beendet, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandenen Drittkosten zu vergüten.
Bereits geleistete Anzahlungen werden grundsätzlich nicht zurückerstattet, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht.
Wird ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung der Kundschaft während mehr als 60 Kalendertagen unterbrochen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Projekt abzuschliessen und die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.
Eine spätere Wiederaufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit der Auftragnehmerin.
10. Wiederkehrende Dienstleistungen, Retainer und Stundenkontingente
Für wiederkehrende Dienstleistungen wie Marketingmandate, Social Media Management, Beratung oder Retainer gelten die in der jeweiligen Offerte oder Vereinbarung festgelegten Leistungen, Kapazitäten, Laufzeiten, Kündigungsfristen und Vergütungsmodelle.
Bei vereinbarten Stundenkontingenten, Retainer-Modellen oder reservierten Kapazitäten wird die vereinbarte Vergütung für die reservierte Zeit beziehungsweise Verfügbarkeit geschuldet, unabhängig davon, ob die Kundschaft das vollständige Kontingent tatsächlich abruft, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Vergütung erfolgt in diesen Fällen für die Bereitstellung und Reservation der vereinbarten Kapazität sowie die eingeplante Verfügbarkeit der Auftragnehmerin.
Nicht bezogene Stunden oder Leistungen innerhalb eines vereinbarten Zeitraums verfallen grundsätzlich, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht.
Bei fehlender Mitwirkung der Kundschaft ist die Auftragnehmerin berechtigt, Leistungen anzupassen oder Termine zu verschieben.
11. Nutzung externer Plattformen und Drittanbieter
Die Auftragnehmerin kann zur Erbringung ihrer Dienstleistungen externe Software, digitale Werkzeuge, Plattformen, Anwendungen, KI-gestützte Systeme, Dienstleister, Freelancer:innen, Agenturen oder andere spezialisierte Fachpersonen einsetzen.
Dies umfasst insbesondere Tools und Dienste für:
- Social-Media-Plattformen
- Suchmaschinen
- Hosting
- Content-Management-Systeme
- Newsletter-Tools
- Werbeplattformen
- Design, Video- und Content-Produktion
- Analyse und Auswertung
- Projektmanagement
- Kommunikation
- Marketingautomatisierung
- KI-gestützte Anwendungen und digitale Assistenzsysteme
- Freelancer, Agenturen oder andere spezialisierte Fachpersonen
- weitere digitale Anwendungen
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Einschränkungen, Algorithmusänderungen, Sicherheitsprobleme oder Anpassungen von Drittanbietern.
Dies gilt insbesondere für Änderungen von Funktionen, Schnittstellen, Nutzungsbedingungen oder Richtlinien externer Plattformen und Anbieter.
Solche Ereignisse begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder kostenlose Nachbesserung.
12. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an Konzepten, Strategien, Designs, Texten, Grafiken, Videos, Fotografien, Vorlagen und anderen Arbeitsergebnissen verbleiben grundsätzlich bei der Auftragnehmerin.
Nach vollständiger Bezahlung erhält die Kundschaft die vereinbarten Nutzungsrechte für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder Übertragung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin.
Offene oder nicht vollständig bezahlte Leistungen dürfen von der Kundschaft nicht genutzt oder veröffentlicht werden.
Offene Arbeitsdateien, Quelldateien, Rohdaten, editierbare Dateien, Projektdateien, Vorlagen, Entwürfe, Zwischenstände sowie nicht finalisierte Arbeitsschritte sind nicht Bestandteil der geschuldeten Lieferung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Herausgabe solcher Dateien kann separat vereinbart und zusätzlich verrechnet werden.
Rechte an Drittmaterialien, Software, Plugins, Schriften, Bildern, Vorlagen oder sonstigen lizenzierten Bestandteilen richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der entsprechenden Anbieter und können von den Nutzungsrechten der Auftragnehmerin abweichen.
13. Referenznutzung und Portfolio
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, abgeschlossene Projekte, erbrachte Dienstleistungen sowie daraus entstandene Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere die Präsentation von erstellten Arbeiten wie Websites, Designs, Branding-Elementen, Logos, Social-Media-Inhalten, Texten, Fotografien, Videos, Marketingkonzepten oder anderen digitalen und analogen Arbeitsergebnissen auf der eigenen Website, in sozialen Medien, Präsentationen, Portfolios oder anderen Marketingunterlagen.
Die Auftragnehmerin ist zudem berechtigt, die Zusammenarbeit mit der Kundschaft als Referenz zu nennen sowie den Namen und das Logo der Kundschaft im Zusammenhang mit einer Referenzdarstellung, Kundenliste oder Portfolio-Präsentation zu verwenden.
Die Referenznutzung erfolgt erst nach Abschluss der jeweiligen Leistung und unter angemessener Berücksichtigung berechtigter Interessen der Kundschaft.
Die Kundschaft kann einer Veröffentlichung aus überwiegenden berechtigten Interessen widersprechen. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
14. Vertraulichkeit
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der Kundschaft, welche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich zu betrachten sind, vertraulich zu behandeln.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmässig von Dritten erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
Die Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bestehen.
15. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Marketingziele oder erwartete wirtschaftliche Ergebnisse wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Leistungen, Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen von Drittanbietern sowie für deren Inhalte, Lizenzen, Nutzungsbedingungen oder technische Verfügbarkeiten.
Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte, Materialien und Informationen rechtmässig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Werden Inhalte durch die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung ausgewählt oder eingesetzt, erfolgt dies nach bestem Wissen und mit angemessener Sorgfalt. Eine Haftung für nachträglich festgestellte Rechteverletzungen durch Drittmaterialien, Plattforminhalte, Musik, Bilder, Schriften, Vorlagen oder andere lizenzierte Bestandteile wird ausgeschlossen, sofern die Auftragnehmerin nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt hat.
16. Datenschutz
Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie, sofern anwendbar, weiteren datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Zur Erbringung der Dienstleistungen können externe Softwarelösungen, digitale Tools, KI-gestützte Anwendungen und Dienstleister eingesetzt werden. Dabei können personenbezogene Daten an entsprechende Anbieter übermittelt oder durch diese verarbeitet werden, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Datenbearbeitung, eingesetzten Tools, Kategorien von Daten sowie allfälligen Übermittlungen an Drittanbieter werden in der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin geregelt.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin in Tübach, Kanton St. Gallen, Schweiz, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Stand: August 2026
